Für Gewerbe & Filialisten

Winterdienst für Gewerbe und Filialisten in Hamburg

Parkplatz, Zufahrt und Eingang frei zur Öffnung: Wir räumen und streuen Ihre betrieblichen Flächen und übernehmen für die vereinbarten Flächen die Verkehrssicherungspflicht, abgestimmt auf Ihre Öffnungszeit.

Verschneiter Betriebshof mit Reifenspuren im Schnee vor einer Gewerbehalle an einem Wintertag.
  • Zur ÖffnungFlächen frei
  • GPS + FotoNachweis je Einsatz
  • 1 Vertragmehrere Filialen
  • Saison / Einsatzflexible Abrechnung

Für Gewerbebetriebe und Filialen in Hamburg räumen und streuen wir die Flächen, auf denen Ihr Betrieb läuft: Parkplätze, Zufahrten, Kundeneingänge und Laderampen. Die Verkehrssicherheit auf dem Geschäftsgrundstück liegt zunächst bei Ihnen als Betreiber. Für die Flächen, die wir mit Ihnen vereinbaren, übernehmen wir diese Verkehrssicherungspflicht: Wir räumen, wir streuen, wir haften dafür, und jeder Einsatz wird dokumentiert.

Für den öffentlichen Gehweg gelten in Hamburg feste Uhrzeiten (werktags bis 8:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr; Quelle: hamburg.de/BUKEA). Ihr Parkplatz und Ihre Zufahrt fallen nicht darunter. Für sie zählt, wann Ihr Betrieb öffnet, und diesen Zeitpunkt legen wir vorher verbindlich fest. Schmale Zuwege räumen wir von Hand, größere Flächen mit der Maschine, Parkplätze mit dem Fahrzeug. Fuhrpark und Werkstatt gehören uns selbst. Ans Telefon geht Nordix selbst, keine Zentrale.

Flächen & Methode

Welche Flächen wir für Gewerbe räumen, und mit welchem Gerät

Auf einem Betriebsgrundstück treffen sehr unterschiedliche Flächen aufeinander. Ein schmaler Weg zum Personaleingang braucht anderes Gerät als ein Kundenparkplatz mit mehreren Reihen. Wir wählen die Methode nach Fläche, nicht umgekehrt. Wie wir räumen und welches Gerät wir einsetzen, steht ausführlich unter Schneeräumung.

  • Parkplatz Geräumt mit Fahrzeug und Räumschild, das Streumittel auf den Untergrund abgestimmt.
  • Zufahrt Frei, bevor der erste Lieferwagen kommt.
  • Kundeneingang Handräumung bis an die Tür, rechtzeitig zur Öffnung.
  • Laderampe Die Kante frei, damit Paletten sicher bewegt werden.
  • Hoffläche Maschinell mit der Kehrmaschine, auch auf größeren Flächen.
Verschneiter Gewerbehof aus der Luft: geräumte Fahrspuren zwischen schneebedeckten Stellflächen mit abgestellten Lkw.
Welche Fläche mit welchem Gerät, im Detail

Parkplätze, Zufahrten, Kundeneingänge, Laderampen

Der Parkplatz entscheidet oft darüber, ob Kunden überhaupt sicher zu Ihnen kommen. An der Laderampe kommt es auf die Kante an, über die Paletten laufen. Die Zufahrt muss frei sein, bevor der erste Lieferwagen kommt, der Kundeneingang, bevor Sie öffnen. Diese Bereiche behandeln wir getrennt, weil sie zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlichem Aufwand frei sein müssen.

Handräumung, maschinelle Räumung oder Räumung mit Fahrzeug: was wann passt

Enge Zuwege, Treppen und Bereiche direkt an der Tür räumen wir von Hand. Größere zusammenhängende Wege und Höfe übernimmt die maschinelle Räumung mit der Kehrmaschine. Parkplätze und Freiflächen räumen wir mit dem Fahrzeug samt Räumschild; bei weiten Flächen kommt die Großflächenräumung zum Einsatz. Auf Gehwegen ist Streusalz in Hamburg verboten, dort arbeiten wir mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt (Quelle: hamburg.de/BUKEA). Für Parkplätze und Fahrflächen stimmen wir das Streumittel auf den Untergrund ab.

Verkehrssicherungspflicht

Warum Winterdienst für Ihren Betrieb eine Frage der Verkehrssicherungspflicht ist

Wer ein Grundstück gewerblich betreibt, muss dafür sorgen, dass sich niemand auf den zugänglichen Flächen verletzt. Bei Schnee und Glätte heißt das: räumen und streuen. Diese Verkehrssicherungspflicht trifft zunächst Sie als Betreiber. Sie endet nicht am Ladeneingang, sondern reicht über den Parkplatz, die Zufahrt und die Laderampe bis dorthin, wo Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter tatsächlich gehen und fahren.

Wer haftet, wenn ein Kunde auf Ihrem Parkplatz stürzt?

Bundesgerichtshof · Urteil vom 06.08.2025 · Az. VIII ZR 250/23

Die Übertragung der Räum- und Streupflicht an einen Winterdienst entlastet den Auftraggeber deliktisch.

Rutscht jemand auf einer vereisten Fläche aus, für die Sie verantwortlich sind, stehen Sie in der Haftung. Das ändert sich, wenn Sie diese Flächen vertraglich an einen Winterdienst übergeben. Der Bundesgerichtshof hat das mit dem oben genannten Urteil bestätigt. Eine Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen: Sie müssen einen geeigneten Dienstleister beauftragen und dessen Arbeit im Blick behalten. Genau dafür liefert die Einsatzdokumentation die Grundlage.

Was bedeutet „Übernahme der Verkehrssicherungspflicht" konkret für Ihre Flächen?

Für jede Fläche, die wir mit Ihnen vereinbaren, übernehmen wir die Räumung und das Streuen und tragen die Verantwortung, dass diese Fläche zum vereinbarten Zeitpunkt frei ist. Was nicht im Vertrag steht, bleibt in Ihrer Hand, deshalb nehmen wir vor dem ersten Einsatz genau auf, welche Parkplätze, Zufahrten und Eingänge dazugehören. Nordix Winterdienst ist versichert und haftet für die vereinbarten Flächen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Wann ist Ihre Fläche frei? Räumung passend zur Betriebsöffnung

Ob Parkplatz, Zufahrt oder Eingang frei sein muss, hängt bei Ihnen nicht an einer gesetzlichen Uhrzeit, sondern an Ihrem Betrieb. Ein Bäcker, der um sechs öffnet, braucht seine Fläche früher frei als ein Büro, das um neun beginnt. Deshalb legen wir den Fertigstellungszeitpunkt mit Ihnen fest, statt eine pauschale Uhrzeit vorzugeben.

Öffentlicher Gehweg

feste Frist: 8:30 / 9:30 Uhr

Ihre Betriebsfläche

nach Ihrer Öffnungszeit

Muss mein Parkplatz auch bis 8:30 Uhr frei sein wie der Gehweg?

Die Frist werktags bis 8:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr ist die gesetzliche Gehweg-Frist in Hamburg (Quelle: hamburg.de/BUKEA). Sie gilt nicht automatisch für Ihren Parkplatz. Wann Ihre Betriebsflächen frei sein müssen, hängt an Ihrem Betrieb, und diesen Zeitpunkt vereinbaren wir verbindlich. Bei einsetzender Glätte wird ohnehin sofort gestreut. Mehr zu den Räumzeiten in Hamburg lesen Sie im Ratgeber Räumzeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Dokumentation

So belegen Sie, dass geräumt wurde: die Einsatzdokumentation

Kommt es zum Streit über einen Sturz, entscheidet die Frage, ob und wann geräumt war. Darauf müssen Sie eine Antwort haben. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit GPS, Zeitstempel und Vorher-/Nachher-Fotos. Die Auswahl- und Kontrollpflicht, die laut BGH beim Betreiber bleibt, erfüllen Sie damit nachvollziehbar.

  • GPSder Ort jedes Einsatzes
  • Zeitstempelwann die Fläche frei war
  • Vorher-/Nachher-Fotosder Zustand, belegt
Was sehe ich im Kundenportal?

Über einen eigenen Login je Objekt sehen Sie im Kundenportal, welche Einsätze gefahren wurden. Das Portal weist die Fertigstellungszeit aus, also den Moment, in dem die Fläche geräumt war, dazu die Fotos vom Zustand vorher und nachher. Diese Einsätze laufen automatisch als Liste zusammen und dienen zugleich als Abrechnungs- und Nachweisgrundlage, ob wir je Einsatz oder über eine Saisonpauschale abrechnen, klären wir mit Ihnen im Angebot. Wie die Dokumentation im Haftungsfall zählt, steht im Ratgeber zur Haftung im Winterdienst.

Wenn es nachts oder am Wochenende schneit: Erreichbarkeit und Notdienst

Schnee kommt selten zur Bürozeit. Fällt er in der Nacht auf einen Samstag, muss Ihre Fläche trotzdem frei sein, bevor die ersten Kunden kommen. In der Saison sind wir rund um die Uhr erreichbar, und Sie können uns auch kurzfristig beauftragen. Sie erreichen uns am Festnetz unter +49 40 64795706 und mobil unter +49 176 62966947. Ihr Anruf landet direkt bei Nordix, nicht bei einer Zentrale.

Ein Ansprechpartner für mehrere Standorte

Führen Sie mehrere Filialen oder Betriebsstätten, brauchen Sie nicht für jede einen eigenen Dienstleister. Über einen Rahmenvertrag betreuen wir mehrere Objekte, jedes mit eigenem Zugang im Kundenportal und eigener Dokumentation. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe. Voraussetzung ist, dass die Standorte in unserem Einzugsgebiet liegen; das klären wir je Standort im Gespräch.

Winterdienst am Firmenstandort: Hamburg und Nordost-Umland

Unser Büro liegt in Tonndorf im Bezirk Wandsbek, unser Betriebshof im Osten der Stadt. Von dort betreuen wir Betriebe in Hamburg und im nordöstlichen Umland. Ob ein Standort für uns erreichbar ist, hängt an der Anfahrt; die lässt sich mit benachbarten Objekten teilen. Sagen Sie uns, wo Ihre Flächen liegen, dann sagen wir Ihnen, ob wir sie bedienen.

Was gilt für meinen Betrieb im Umland (Stormarn), auch das HWG?

Innerhalb Hamburgs gilt das Hamburgische Wegegesetz (HWG). Im Umland, etwa im Kreis Stormarn, greift es nicht, dort regeln die Städte und Gemeinden die Räum- und Streupflicht über eigene Satzungen, oft mit abweichenden Fristen und Maßen. In Ahrensburg gilt zum Beispiel eine Gehwegbreite von 1,50 Metern statt der in Hamburg üblichen 1 Meter (Quelle: Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Ahrensburg). Für Ihren Standort im Umland ist deshalb die örtliche Satzung maßgeblich, nicht das HWG.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen von Gewerbekunden

Welche Flächen räumen Sie auf einem Gewerbegrundstück?

Parkplätze, Zufahrten, Kundeneingänge, Laderampen und Hofflächen, vom engen Zuweg bis zur Freifläche. Die Methode richtet sich nach der Fläche: Handräumung an schmalen Wegen, maschinelle Räumung mit der Kehrmaschine, Räumung mit Fahrzeug auf Parkplätzen, bei weiten Flächen Großflächenräumung. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Mehr dazu unter Schneeräumung.

Muss mein Parkplatz auch bis 8:30 Uhr frei sein wie der Gehweg?

Nicht automatisch. Werktags bis 8:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr sind die gesetzlichen Fristen für den öffentlichen Gehweg in Hamburg (Quelle: hamburg.de/BUKEA). Wann Ihre Betriebsflächen frei sein müssen, richtet sich nach Ihrem Betrieb, meist nach Ihrer Öffnungszeit. Diesen Zeitpunkt vereinbaren wir verbindlich. Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Wenn ein Kunde auf meinem Parkplatz stürzt, wer haftet, und wie weise ich nach, dass geräumt war?

Für die Verkehrssicherheit auf dem Geschäftsgrundstück ist der Betreiber verantwortlich. Diese Pflicht können Sie für die vereinbarten Flächen an uns übertragen; wir haften für die vereinbarten Flächen. Den Nachweis liefert die Einsatzdokumentation: jeder Einsatz mit GPS, Zeitstempel und Vorher-/Nachher-Fotos, einsehbar im Kundenportal. Zur Rechtslage: BGH, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23, die Übertragung entlastet deliktisch, die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt beim Betreiber. Details unter Haftung im Winterdienst. Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Wie läuft der Vertrag, Saisonpauschale oder Abrechnung je Einsatz?

Beides ist möglich: eine Saisonpauschale für den Zeitraum 1. November bis 15. April, individuell kalkuliert, oder die Abrechnung je Einsatz. Die Einsatzdokumentation führt je Objekt automatisch die Einsatzliste, sie dient zugleich als Abrechnungs- und Nachweisgrundlage. Welches Modell für Sie passt, klären wir mit Ihnen im Angebot.

Rechtliches zum Nachlesen

Vertiefendes zur Rechtslage steht im Ratgeber: die Räum- und Streupflicht im Überblick, die Haftung beim Winterdienst sowie die Frage, wie sich Winterdienst-Kosten absetzen und umlegen lassen.

Nordix Winterdienst · Hamburg

Fläche freihalten lassen, fordern Sie Ihr Angebot an

Sagen Sie uns, welche Flächen frei bleiben sollen und wann Ihr Betrieb öffnet. Wir nehmen Parkplatz, Zufahrt, Eingang und Hoffläche auf und rechnen Ihnen ein Angebot.

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